Änderung des Beschlusses 10/00, den Verkauf einer Teilfäche des Flurstückes 528/27 der Gemarkung Radeberg betreffend
Der Inhalt der Ziffer 2 Absatz 1 des Beschlusses 10/00 des Stadtrates vom 16.02.2000 wird wie folgt geändert:
Der Stadtrat beschließt den Verkauf der Flurstücke 2177 und 2179 der Gemarkung Radeberg an die Familie Richter. Für eine Teilfläche von ca. 86m² des Flurstückes 2177 der Gemarkung Radeberg wird die Eintragung einer Rücklauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Radeberg beantragt. Der Kaufpreis beträgt für das insgesamt ca. 825m² große Grundstück 120.000,00 DM. Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung in Höhe von 200.000,00 DM wird erteilt.
Die Erwerber konnten nach der Beschlussfassung mit ihrem Bauunternehmen, über das gleichzeitig die Finanzierung läuft, keine Einigung zur Sicherung des Kredites erzielen. Um den Hausbau im beabsichtigten Zeitraum bis Ende 2000 zu realisieren, fordert die finanzierende Stelle zur Sicherung der Kredite ein mit Grundschulden belastbares vermessenes Grundstück. Die Antragsteller bitten deshalb um die hier vorgeschlagene Änderung des Beschlusses 10/00. Grundstücksgröße und Kaufpreis für den alten und neuen, im gleichen Gebiet liegenden Kaufgegenstand sind identisch. Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung ist erforderlich, damit das Grundstück belastet werden kann, obwohl die Erwerber noch nicht als Eigentümer im Grundbuch stehen.