Bestellung eines Wirtschaftsprüfers
Der Stadtrat schlägt dem Sächs. Rechnungshof für die Jahresabschlußprüfung 1999 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Maxstraße 8, 01067 Dresden, vor.
Gemäß § 110 der SächsGemO ist der Sächs. Rechnungshof zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses entsprechend dem EigBG. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. der Wirtschaftsprüfer werden vom Sächs. Rechnungshof bestellt, die Stadt Radeberg hat ein Vorschlagsrecht. Der Vorschlag hat entsprechend Aussage der zuständigen Prüfungsabteilung auf einem Stadtratsbeschluß zu basieren. Von 4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden Angebote eingeholt. Das kostengünstigste Angebot mit 8.017,92 DM hat die BDO Deutsche Warentreuhand AG abgegeben.