Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 31 "Eschebach-Gewerbehof" - Abwägungsbeschluss; Verfahrenswiederholung
Einem Entwicklungskonzept des Geschäftsführers der Eschebach Küchenmöbel GmbH, Herrn Dr. Witteck, für die schrittweise Entwicklung eines Gewerbehofes folgend, wurde mit Beschluss Nr. 51/96 am 29. Mai 1996 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Radeberg als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 (3) BauGB beschlossen und dieser mit gleichem Beschluss für das Beteiligungsverfahren gebilligt. Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 28.06. bis 29.07.1996 durchgeführt, in dieser Zeit wurden auch die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Form des einfachen Bebauungsplanes wurde gewählt, weil es planungsrechtliches Anliegen war, nur ausgewählte Entwicklungsbedingungen durch Satzung festzulegen, den planungsrechtlich erforderlichen Rahmen einer gewollten Entwicklung zwar zu bestimmen, die Entwickelbarkeit jedoch optimal offen zu lassen. Aus Gründen, die sich vor allem aus der Behinderung des Verfahrens zum Entwurf des neuen Flächennutzungsplan ergaben, blieb das B-Planverfahren liegen. Da durch die Firma das Interesse am Abschluss des Verfahrens dringlich vorgetragen wurde, wurde nach behördlicher Abstimmung das Verfahren auf der Grundlage der Stellungnahmen der TÖB wieder aufgenommen, da sich die planungsrechtliche Situation im betroffenen Gebiet seither in keiner Weise verändert hat. Wie aus den hier vorgetragenen Abwägungsvorschlägen ersichtlich ist, werden in allen Planteilen - Plan, Textfestlegungen, Begründung - Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich und damit auch eine Verfahrenswiederholung, so dass auch Offenlegung und TÖB-Beteiligung einen aktuellen Stand erhalten. Mit dem Geschäftsführer der Firma Eschebach Küchenmöbel GmbH, Herrn Dr. Witteck, erfolgte am 02.12.1999 eine Abstimmung der Planungsinhalte.