Beschluß 21/00 vom 22.03.2000 (Beschlußvorlage 26/00)
Betreff
Überarbeitung 4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand" OT Großerkmannsdorf - Abwägung der 2. öffentlichen Auslegung - Billigung zur erneuten (3.) Auslegung
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag (gemäß Anlage 1) zur zweiten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand" des Ortsteiles Großerkmannsdorf wird beschlossen.
- Die sich aus der 2. Abwägung ergebende nochmalige 4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand" des Ortsteiles Großerkmannsdorf, bestehend aus dem Plan (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung wird zur nochmaligen (3.) öffentlichen Auslegung gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung und der Grünordnungsplan sind nach § 3 Absatz 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Es wird bestimmt, dass diese Auslegung auf 2 Wochen verkürzt wird und Anregungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden dürfen.