Verkauf der Flurstücke 341, 342, 343 und 344 der Gemarkung Radeberg an die Wohnbau GmbH
Der Stadtrat beschließt den Verkauf der Flurstücke 341, 342, 343 und 344 der Gemarkung Radeberg mit einer Gesamtgröße von 720 m² zum Preis von 115.200,00 DM (160,00 DM/m²) zuzüglich Abwasserbeitrag und Grunderwerbsnebenkosten an die Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH. Die Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt, nach dem Erwerb einen Erbbaurechts- oder Kaufvertrag mit der B + R Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG Freiberg über diese Flurstücke abzuschließen. Für den Fall, dass nach Kaufvertragsabschluss in einer Frist von einem Jahr kein Erbbaurechts- oder Kaufvertrag zwischen der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH und der B + R Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG zum o. g. Grundbesitz zustande kommt, wird ein Rückabwicklungsrecht zugunsten der Stadt Radeberg gesichert.
Der beschlussgegenständliche Grundbesitz soll in Verbindung mit einem durch die Wohnbau GmbH ebenfalls von Dritten zu erwerbenden Grundstückes im Rahmen eines Erbbaurechts- oder Kaufvertrages an die B + R Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG veräußert werden. Die B + R Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG bebaut diese Grundstücke im Bauabschnitt II zur Quartiergestaltung "Quartier 11" gemäß eines gesondert mit der Stadt Radeberg abzuschließenden städtebaulichen Vertrages. Der Kaufpreis von 160,00 DM/m² resultiert aus der Bodenrichtwertkarte des Landratsamtes Kamenz vom 31.12.1997/31.12.1998. Die Flurstücke sind Eigentum der Stadt Radeberg.