Ausscheiden aus dem Stadtrat
Der Stadtrat stellt fest, dass durch den Wegzug des Herrn Dr. Jürgen Rühmann die Wählbarkeit für den Stadtrat nicht mehr besteht und Herr Dr. Rühmann deshalb aus dem Stadtrat ausscheidet.
Herr Dr. Rühmann zeigte mit Schreiben vom 28. November 2000 an, dass er seinen Hauptwohnsitz nach Dresden verlegt hat. Mit dem Wegzug geht sein Wahlrecht nach § 16 Absatz I in Verbindung mit § 15 Absatz I SächsGemO verloren. Damit besteht ebenfalls die Wählbarkeit nicht mehr (§ 31 Absatz 1 SächsGemO). Gemäß § 34 Absatz 1 SächsGemO scheiden die Mitglieder aus dem Stadtrat aus, bei denen während der Legislaturperiode der Verlust der Wählbarkeit eintritt. Das Ausscheiden ist vom Stadtrat mit Beschluss festzustellen. Entsprechend Wahlergebnis aus dem Jahr 1999 rückt Herr Laszlo Balog, An der Aue 9, als nächste Ersatzperson nach. Herr Balog wurde zur heutigen Sitzung eingeladen und ist zu vereidigen.