Verkauf des Grundstückes Hauptstraße 35 in Großerkmannsdorf Gasthof "Erbgericht" Flurstück 49/2 der Gemarkung Großerkmannsdorf
Der Stadtrat beschließt nach Empfehlung des Ortschaftsrates Großerkmannsdorf den Verkauf des Grundstückes Hauptstraße 35 in Großerkmannsdorf, Flurstück 49/2 der Gemarkung Großerkmannsdorf (Gasthof "Erbgericht"), mit einer Größe von 1.885 m² an Frau Ines Krähling und Herrn Volkmar Costrau, Juri-Gagarin-Straße 32 in 01454 Radeberg zum Preis von 70.000,00 DM zuzüglich des Abwasserbeitrages in Höhe von 11.196,90 DM und der Grunderwerbsnebenkosten.
Die Kaufpreiszahlung wird als Ratenzahlung wie folgt festgelegt: Die Zahlung der ersten Rate in Höhe von 10.000,00 DM erfolgt bei Kaufpreisfälligkeit. Der Restbetrag wird in sechs Jahresraten beginnend im Folgejahr nach Kaufpreisfälligkeit jeweils zum 30.09. des laufenden Jahres gezahlt.
Einer Belastungsvollmacht bis zu einer Höhe von 500.000,00 DM wird zugestimmt.
In den Notarvertrag ist außerdem eine Investitionsverpflichtung aufzunehmen, die der Gebäudeerhaltung des Gesamtobjektes dienen soll (Dach, Entwässerung, Fassade). Dieser Zeitraum wird auf fünf Jahre begrenzt und in das Grundbuch eingetragen (RückauflassungsVormerkung). Danach entscheidet der Ortschaftsrat über die Rücknahme des Objektes.
Als Grundlage für den Beschlussvorschlag diente der Beschluss Nr. OR 39-07/00 des Ortschaftsrates Großerkmannsdorf vom 04.10.2000 (siehe Anlage). Weitere Begründung siehe Beschlussvorlage des Ortsteiles Großerkmannsdorf.