Antrag auf außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 78.584,75 DM
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe aus der Haushaltstelle 2.8809.9320.00/002 in Höhe von 78.584,75 DM zur Kaufpreisrückerstattung an die Eheleute Heuschkel für das Flurstück 516 Gemarkung Ullersdorf gemäß Urteil des Landgerichtes Dresden vom 30.06.2000. Die Deckung der Ausgabe erfolgt vorläufig durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage der Kernstadt.
Mit Urkunde Nr. 907 C /2000 des Notars Dr. Cremer wurde am 25.09.2000 die Rückabwicklung des Kaufvertrages Urkunde Nr. 2934 C /1995 des amtierenden Notars beurkundet. Dem Gesamtanspruch aus dem Urteil in Höhe von 90.686,48 DM wurden die von den Beklagten zu tragenden Gerichtskosten, Vertragsstrafe und Verzinsung sowie anteilige Anwaltskosten in Höhe von 12.101,73 DM gegengerechnet. Nach Weiterveräußerung des Grundstückes fließt der erzielte Kaufpreis in die allgemeine Rücklage wieder ein (s. Beschluss Nr.103/00 des Stadtrates vom 20.09.2000).