Hauptsatzung
Der Stadtrat beschließt die der Beschlußvorlage beiliegende Hauptsatzung in der durch den Stadtrat geänderten Fassung.
Die Hauptsatzung ist das "Grund- und Verfassungsstatut" der Gemeinde. Sie ergänzt das Gemeindeverfassungsrecht der Sächsischen Gemeindeordnung durch spezielle örtliche Regelungen. Diese Regelungen haben für die Organisation der Gemeindeverwaltung grundsätzliche Bedeutung. Ergänzt wurde gegenüber der vorherigen Fassung im § 7 Beratende Ausschüsse und deren Aufgaben die Besetzung analog den beschließenden Ausschüssen. Darüber hinaus entspricht die Hauptsatzung der ehemaligen.