Verwendung der Überschüsse aus Mieteinnahmen stadteigener Grundstücke
Der Stadtrat beschließt entsprechend der beiliegenden Abrechnung der Wohnbau Radeberg GmbH gemäß bestehenden Verwaltungsvertrag
Gemäß den Regelungen im § 3 des Verwaltungsvertrages vom 05.02./18.02.1997 entscheidet die Stadt Radeberg über die Verwendung des Ergebnisses. Die vorliegende Abrechnung der Wohnbau Radeberg GmbH wurden aufgrund einer Forderung der Stadtverwaltung erstellt, dabei wurden sämtliche Abrechnungen seit 1992 durch die Wohnbau Radeberg GmbH nachvollzogen. Das Ergebnis der Abrechnung kann nicht, wie in den Vorjahren beschlossen, in die Rücklage eingestellt werden, da gegenwärtig im Bereich der Gewerbesteuer erhebliche Steuerausfälle zu verzeichnen sind, die mit Rückzahlungen auf geleistete Vorsteuer vergangener Jahre begründet sind.