Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 24.886,61 DM für Straßenbaumaßnahmen
Der Stadtrat der Stadt Radeberg beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 24.886,61 DM für die Bord- und Gehwegregulierung und Instandsetzung des Gehweges Hauptstraße aus Mitteln der allgemeinen Rücklage zu decken.
Die im Jahr 1998 beauftragte Leistung - Bord- und Gehwegregulierung und Instandsetzung des Gehweges Hauptstraße zwischen Dr.-Wilhelm-Külz-Straße und Schulstraße - konnte witterungsbedingt nicht fertiggestellt werden. Die Finanzierung war durch die Einnahmen aus Straßenlastenausgleich gesichert, die demgemäß 1998 zweckgebunden der Rücklage zugeführt wurden und 1999 zur Weiterführung der Maßnahme in Höhe von 10.650,06 DM stehen. Die die Maßnahme übersteigende Leistung in Höhe von 14.236,55 DM kann aus den Stellplatzablösebeträgen 1998, die der allgemeinen Rücklage zugeführt wurden, finanziert werden.