Einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Pillnitzer Straße West/Südteil zu Festsetzungen im Baufeld 1
Der Bebauungsplan Nr. 4, Pillnitzer Straße West/Südteil, soll im Baufeld 1 wie folgt im Planteil (Teil A) geändert werden (siehe Anlage Planausschnitt)
Die Änderungen sollen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, sondern mit den Änderungen die ursprünglich beabsichtigte städtebauliche Entwicklung weiterhin zulässig bleibt bzw. die Festsetzungen diesem Ziel entsprechend korrigiert werden. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung weiterhin zulässig bleibt, werden auch keine Belange nachbarlich Betroffener berührt, eine diesbezügliche Beteiligung ist damit nicht erforderlich.
Das Baufeld 1 ist mit dem Konzept entstanden, hier vorgelagert vor den Wohnungsbau eine kleine Marktsituation schaffen zu können mit Dienstleistungseinrichtung (dabei war schon damals an eine Sparkassenfiliale gedacht). Die eingetragenen Festsetzungen sind jedoch insofern fehlerhaft, daß
Mit den Änderungen werden somit die Grundzüge der Planung für das Baufeld 1 nicht verändert. Auslöser für die Beschäftigung mit dem Baufeld 1 war ein Vorhaben - Sparkassen-Container - der Sparkasse Westlausitz, welches standörtlich auf dieses Baufeld als vorerst zeitlich nicht begrenzte Zwischenlösung orientiert wurde - die Zulässigkeit dieses Vorhabens soll gesichert werden.