Beschluß über die Feststellung der Jahresrechnung 1998 der Gemeinde Ullersdorf
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 1998 der Gemeinde Ullersdorf, deren Rechtsnachfolger die Stadt Radeberg gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung ab 01. Januar 1999 ist, fest. Der Stadtrat beschließt die nach beigefügter Übersicht (Anlage zur Beschlußvorlage) gedeckten außer- und überplanmäßigen Ausgaben. Die nicht gedeckten außer- und überplanmäßigen Ausgaben stellt der Stadtrat fest.
Gemäß § 88 Abs 2 SächsGemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 88 Abs. 3 SächsGemO spätestens bis 31. Dezember des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres fest. In den nach § 103 SächsGemO geregelten Fällen, wo die Verwaltung kein eigenes Rechnungsprüfungsamt hat, kann der Gemeinderat - hier der Stadtrat der Stadt Radeberg - ohne örtliche Prüfung die Jahresrechnung feststellen. Dem Beschlussvorschlag sind beigefügt:
Ein Exemplar der gesamten Jahresrechnung liegt den Fraktionen vor.