Beschluß über die Feststellung der Jahresrechnungen 1996 und 1997 der Gemeinde Ullersdorf
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt die Jahresrechnung der Haushaltsjahre 1996 und 1997 der Gemeinde Ullersdorf, deren Rechtsnachfolger die Stadt Radeberg gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung ab 01. Januar 1999 ist, fest. Der Stadtrat beschließt die nach beigefügter Übersicht (Anlage zur Beschlußvorlage) gedeckten außer- und überplanmäßigen Ausgaben. Die nicht gedeckten außer- und überplanmäßigen Ausgaben stellt der Stadtrat fest.
Mit Bescheid zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1998 der Rechtsaufsichtsbehörde vom 14. Dezember 1998 erhielt die Gemeinde Ullersdorf unter Ziffer 5 die Aufforderung, die Feststellung der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 1996 und 1997 der Rechtaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 1996 und 1997 wurden entgegen § 88 Abs. 2 SächsGemO nicht im vorgeschriebenen Zeitraum - innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres - vom Gemeinderat Ullersdorf festgestellt. Die Stadt Radeberg hat als Rechtsnachfolger der Gemeinde Ullersdorf die Pflicht, die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 1996 und 1997 festzustellen. Dem Beschlussvorschlag sind jeweils für die Haushaltsjahre 1996 und 1997 getrennt beigefügt:
Je ein Exemplar der gesamten Jahresrechnung liegt den Fraktionen vor.