Vorzeitige Grundbuchbelastung eines Grundstückes in Großerkmannsdorf
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stimmt einer vorzeitigen Grundbuchbelastung für nachfolgend genanntes Grundstück der Gemarkung Großerkmannsdorf in der angegebenen Höhe durch den Erwerber zu: Grundbuch von Großerkmannsdorf Blatt 391, Flurstück T.v. 628/9 der Gemarkung Großerkmannsdorf, Erwerber: Dietmar Putzger, Kaufvertrag UR-Nr. 2352/1998 des Notars Dr. jur. Edwin Braun, Belastung: Grundschuld in Höhe von 107.050,00 DM + Verzinsung + Nebenleistungen.
Der genannte Erwerber hat den betreffenden Grundbesitz mit UR-Nr. 2352/1998 des Notars Dr. Braun erworben, steht aber noch nicht als Eigentümer im Grundbuch. Zur Finanzierung des Grundstückes soll eine Grundschuld in der angegebenen Höhe aufgenommen werden. Da im Grundbuch noch die Gemeinde Großerkmannsdorf als Eigentümer eingetragen ist, ist zur Bestellung der Grundschuld der Stadtratsbeschluss erforderlich.