Erstreckungssatzung
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung über die Erstreckung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und Bekanntgabe sowie der ortsüblichen Bekanntmachung und Bekanntgabe auf die Ortsteile Großerkmannsdorf und Ullersdorf.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung hat der Stadtrat von Radeberg am 24. Februar 1999 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und Bekanntgabe sowie der ortsüblichen Bekanntmachung und Bekanntgabe der Stadt Radeberg vom 14.10.1998, öffentlich bekanntgemacht in " die Radeberger " vom 06.11.1998 wird auf die Ortsteile Großerkmannsdorf und Ullersdorf erstreckt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Mit Eingliederung der Gemeinde Großerkmannsdorf und Ullersdorf gilt entsprechend öffentlich-rechtlicher Vereinbarung das Ortsrecht weiter. Gemäß den Bekanntmachungssatzungen der Ortsteile Großerkmannsdorf und Ullersdorf erfolgen öffentliche Bekanntmachungen nach Hinweis in "die Radeberger" durch Aushang an den Verkündungstafeln. Die Einwohner von Großerkmannsdorf und Ullersdorf erhalten alle "die Radeberger". Um die öffentlichen Bekanntmachungen zu vereinheitlichen und damit mögliche Fehler, die unter Umständen zur Nichtigkeit von Beschlüssen führen können, zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, die Art der öffentlichen Bekanntmachung durch Abdruck in "die Radeberger" ebenso für die Ortsteile einzuführen. Eine Bekanntmachung darüber hinaus durch Aushang bleibt vorbehalten. Die rechtliche Grundlage für die Erweiterung der Bekanntmachungssatzung auf die Ortsteile Großerkmannsdorf und Ullersdorf ist mit der Erstreckungssatzung gegeben.