Bestellung eines Wirtschaftsprüfers
Der Stadtrat schlägt dem Sächs. Rechnungshof für die Jahresabschlußprüfung 1998 des Eigenbetriebes "Stadtwirtschaftshof" den Wirtschaftsprüfer Klipper-Redagne-Hörter, 01099 Dresden, Bautzner Str. 19 vor.
Gemäß § 110 der SächsGemO ist der Sächs. Rechnungshof zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses entsprechend dem EigBG. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. der Wirtschaftsprüfer werden vom Sächs. Rechnungshof bestellt; die Stadt Radeberg hat ein Vorschlagsrecht. Der Vorschlag hat entsprechend Aussage der zuständigen Prüfabteilung 6 auf einem Stadtratsbeschluß zu basieren. Von drei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden Angebote eingeholt. Das kostengünstigste Angebot mit 12.000,00 DM hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kubier, Schubert & Partner GmbH abgegeben, bei diesem Angebot wird eine Prüfbereitschaft vorausgesetzt. Im Angebotsbetrag ist die Prüfung der Eröffnungsbilanz nicht enthalten. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz wird zusätzlich als Pauschalbetrag in Höhe von 5.000,00 DM angeboten.