Vorzeitige Grundbuchbelastung zweier Grundstücke in Großerkmannsdorf
Der Stadtrat stimmt einer vorzeitigen Grundbuchbelastung der nachfolgend genannten Flurstücke der Gemarkung Großerkmannsdorf in der angegebenen Höhe durch die Erwerber zu:
Die betreffenden Erwerber haben den genannten Grundbesitz erworben, stehen aber noch nicht als Eigentümer im Grundbuch. Damit die Erwerber bereits Investitionen an den Grundstücken tätigen können, sollen Grundschulden aufgenommen und im Grundbuch eingetragen werden. Der Beschluss des Stadtrates ist erforderlich, da im Grundbuch noch die Gemeinde Großerkmannsdorf als Eigentümer eingetragen ist.