1. Änderung des Bebauungsplanes über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Badstraße Ost - Sockelhöhe
Die Ergänzung zum Teil B, Textteil Ziffer 2d wird als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Badstraße Ost gemäß § 13 BauGB für die Durchführung des Verfahrens gebilligt: Grundstücke über 500 m² können von dieser Festsetzung befreit werden, wenn eine Einzel- oder Doppelhausbebauung so im Grundstück eingeordnet wird, daß bei einer Geländeauffüllung mit bis zu 10% Steigung zum Gelände an diesem die Sockelhöhe wieder dargestellt werden kann.
Im Wohngebiet Badstraße Ost werden Grundstücke zur Einzelhausbebauung angeboten, deren Fläche weit über den allgemein üblichen von etwa 500 m² liegen. Die Interessenten für solches Bauland sind in der Regel an Sonderlösungen für ihre Vorhaben u. a. an Keller und Tiefgarage interessiert. Dadurch entstehen - u. a. durch die Lage der Abwasserkanäle bedingt - Niveauprobleme, die jedoch bei solchen Grundstücken problemlos durch Geländeausgleich lösbar sind. Diesem Anliegen dient diese Änderung.