Beschluß 143/99 vom 15.12.1999 (Beschlußvorlage 163/99)
Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Radeberg, Badstraße Ost mit Wohngebiet Am Sandberg - Abwägungsbeschluss - erneutes Verfahren nach § 3 (3) und § 4 (4) BauGB
Beschlußtext
- Nach öffentlicher Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden die zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Radeberg, Badstraße Ost vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise gemäß Abwägungsprotokoll in der Anlage zur Beschlußvorlage abgewogen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen in Planteil, Textteil und Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 das nochmalige verkürzte und beschränkte Offenlegungsund Beteiligungsverfahren nach § 3 (3) und § 4 (4) BauGB durchzuführen.
Begründung
Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 08.11.1999 bis 07.12.1999 statt. Der Beschlußtext wird mit dem zum Beschlußvorschlag gehörenden Abwägungsvorschlag und den Stellungnahmen der TOB begründet. Der das Verfahren wesentlich tangierende vom Stadtrat bestätigte öffentlich-rechtliche Vertrag CCEG - AG mit der Stadt Radeberg wurde von beiden Seiten unterschrieben.