Entwurf einer Satzung nach § 34 Abs. 4 für das Gebiet Friedrichsthal - Billigungsbeschluss
Der Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet Friedrichsthal, bestehend aus dem Plan (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung, wird zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 Nr. 2 und 3 - öffentliche Auslegung und Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange - gebilligt.
Der Aufstellungsbeschluß für die Satzung erfolgte mit Beschluß des Stadtrates Nr. 105/98 vom 25.11.1998 mit folgender Begründung: Aus seinerzeit aktuellem Anlaß eines Baugesuches wurde im Jahr 1994 die Aufstellung einer Abrundungssatzung gemäß § 34 (4) Ziffer 1 BauGB beschlossen und auf der Grundlage von Planungsvorstellungen ein Abstimmungsverfahren eröffnet. Dabei war davon ausgegangen worden, das Gebiet Friedrichsthal als "im Zusammenhang bebaute Ortslage" zu bewerten. In der Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Dresden wurde von dieser Seite eine grundsätzlich ablehnende Haltung vertreten. Daraufhin wurde das Anliegen seitens der Stadt nicht weiter betrieben. Es liegen seitdem der Stadt mehrere Anliegen vor, die bestehenden Wohngrundstücke in Wohnbauland umzuwandeln. Im Ergebnis der Behandlung eines Antrages auf Vorbescheid hat der Technische Ausschuß die Verwaltung beauftragt, das Verfahren nach § 34 (4) Ziffer 2 zu eröffnen und dem Rat diesen Beschlußvorschlag zu unterbreiten. Da bisher keine Entscheidungen zum Abwasseranschluß und in diesem Zusammenhang auch zur erforderlichen Auswechslung der Trinkwassererschließung des Gebietes Friedrichsthal getroffen werden konnten, ist die Bearbeitung der Satzung bisher nicht abgeschlossen worden. Auch ist zur Problematik der Nutzung des ehemaligen Feierabendheimes (mit historischem Herrenhaus und dazugehörigen Anlagen) noch keine Lösung in Sicht - Eigentümer ist das Landratsamt. Auch aus diesem Grunde ist es problematisch, Bindungen herzustellen, die einer Nutzungsentwicklung im Wege stehen könnten. Andererseits bestehen die privaten Anliegen fort. Ein Antrag auf Vorbescheid zur Wohnnutzung des Wochenendgrundstücks Flurst.-Nr. 1622/14 und 16 liegt vor. Die Verwaltung empfiehlt, das Beteiligungsverfahren zu nutzen, alle "Für- und Wider"-Belange nochmals zusammen zu tragen, um sie im Zusammenhang abwägen zu können.