Erwerb des Flurstückes 315/1 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat beschließt den Kauf des Flurstückes 315/1 der Gemarkung Radeberg mit einer Fläche von 173 m² von der Erbengemeinschaft Heffner zum Preis von 30.275,00 DM zuzüglich einer Entschädigung in Höhe von 1.750,00 DM für die sich ehemals auf dem Flurstück befindlichen Anpflanzungen und Baulichkeiten. Die Zahlung erfolgt unter Anrechung der bereits angezahlten 10.000,00 DM.
Das heutige Flurstück 315/1 der Gemarkung Radeberg wurde 1992 als unvermessene Teilfläche des Urflurstückes 315 durch die Stadt Radeberg zum Ausbau der Wasserstraße in Anspruch genommen. Die damals mit ca. 70 m² angenommene Fläche wurde 1991 bei einem Preis von 175,00 DM/m² zusätzlich der Entschädigung für Baulichkeiten und Anpflanzungen auf 14.000,00 DM geschätzt. An die Erbengemeinschaft Heffner wurde bereits im Jahre 1992 eine "Abschlagszahlung" in Höhe von 10.000,00 DM gezahlt. Im Jahre 1993 wurde die Vermessung der tatsächlich in Anspruch genommenen Fläche in Auftrag gegeben. Seit dem 15.03.1999 liegt das nunmehr amtliche Messergebnis vor. Das ausgegliederte Teilstück Flurstück 315/1 weicht mit 173 m² erheblich von der ursprünglich angenommenen Fläche von 70 m² ab, so dass der Preis für den reinen Grund und Boden bei der Verwendung des Bodenwertes von 175,00 DM/m² bei 30.450,00 DM liegt.