Löschung einer Rückauflassungsvormerkung Flurstück 820 der Gemarkung Großerkmannsdorf
Der Stadtrat beschließt die Löschung der im Grundbuch von Großerkmannsdorf Blatt 492 in Abteilung II bezüglich des Flurstückes 820 der Gemarkung Großerkmannsdorf zugunsten der Gemeinde Großerkmannsdorf eingetragenen Rückauflassungsvormerkung für den Fall der Nichterfüllung einer Bauverpflichtung aus dem Kaufvertrag UR-Nr. 1249/95 des Notars Achim Geißler.
Die in UR-Nr. 1249/95 im § 8 "Wiederkaufsrecht" vereinbarte Verpflichtung, das Grundstück bis zum 31.12.1998 mit einem Gebäude entsprechend den Bestimmungen des Bebauungsplanes zu bebauen, wurde von den Erwerbern fristgerecht und in vollem Umfang erfüllt.