Neufassung der Abwassersatzung (AbwS) der Stadt Radeberg
Die Abwassersatzung für Radeberg und Liegau-Augustusbad und die Abwassersatzung für den OT Großerkmannsdorf sind als eigenständige Satzungen zu behandeln. Mit Beschluß Nr. 153/96 vom 16.12.96 hat der Stadtrat die überarbeitete Fassung der Abwassersatzung vom 19.05.94 beschlossen. Sie wurde am 31.01.97 in "die Radeberger" veröffentlicht. Wie aus beigefügtem Beschlußtext ersichtlich, war der wesentliche Inhalt der Überarbeitung
Die Satzung hatte als wesentliche Rechtsgrundlage das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vom 16.06.93 und war anhand einer vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag empfohlenen Mustersatzung aufgestellt worden. Zu den bisher für Radeberg und Liegau-Augustusbad erteilten 3790 Bescheiden sind 1370 Widersprüche eingegangen. Davon wurden bisher 770 Widersprüche vom Landratsamt Kamenz abschließend beschieden, und zwar mit Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Satzung. 22 Klagen sind noch beim Verwaltungsgericht Dresden anhängig. Mit einem Urteil vom 13.04.99 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen - AZ.: 25627/95, ausgefertigt 7. Juli 1999
Erstmalig mit Schriftsätzen vom 08.09.99 und 16.09.99 wird vom Verwaltungsgericht Dresden auf o. g. Rechtssprechung verwiesen. Mit Schreiben vom 16.09.99 des Landratsamtes wird dringend die Änderung der Abwassersatzung empfohlen. In diesem Zusammenhang werden verwaltungsseitig eine Anzahl von redaktionellen Änderungen vorgeschlagen, die sich im Verlaufe der vergangen 2 Jahre aus der praktischen Umsetzung der Satzung (Bescheidung, Widerspruchsbearbeitung als empfehlenswert erwiesen haben.