Löschung einer Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Gemeinde Ullersdorf Flurstück 421 der Gemarkung Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt nach Empfehlung des Ortschaftsrates Ullersdorf die Löschung der im Grundbuch von Ullersdorf, Wohnungsgrundbuch Blatt 894, in Abteilung II unter Nr. 3 eingetragenen Auflassungsvormerkung zugunsten der Gemeinde Ullersdorf bezüglich des Flurstückes 421 der Gemarkung Ullersdorf.
Mit Kaufvertrag UR-Nr. 441/1998 des Notars Dr. Braun vom 23.03.1998 hat Herr Jens Fabig das Flurstück 421 der Gemarkung Ullersdorf von der Gemeinde Ullersdorf erworben. In diesem Vertrag wurde unter Punkt V. eine Bauverpflichtung beurkundet, bei deren Nichterfüllung der Käufer verpflichtet ist, das Grundstück an den Verkäufer zurückzuübertragen. Auf dem betroffenen Flurstück wurde mittlerweile ein Eigenheim mit Einliegerwohnung errichtet. Mit Urkunde 1809/1998 des Notars Dr. Braun vom 21.10.1998 hat Herr Jens Fabig diese Wohnung an seinen Vater Herrn Gerhard Fabig verkauft. Im Zusammenhang mit diesem Verkauf hat der amtierende Notar die Löschung des Anspruchs auf Rückübertragung des Grundstückes an die Gemeinde Ullersdorf beantragt. Da Herr Fabig die vertraglichen Pflichten aus dem Kaufvertrag UR-Nr. 441/98 erfüllt hat, soll die Rückauflassungsvormerkung gelöscht werden.