Ergänzung bzw. Abänderung des Beschlusses 80/99 Flurstück 487/1 der Gemarkung Ullersdorf - Erwerber Eheleute Zuber
Der Stadtrat beschließt in Abänderung des Beschlusses 80/99 des Stadtrates vom 23.06.1999 die Genehmigung der Vorwegbelastung des Grundbuches von Ullersdorf Blatt 314 mit Grundschulden bis zu einer Höhe von 600.000,00 DM bezüglich des Flurstückes 487/1 der Gemarkung Ullersdorf durch die Erwerber Andrea und Steffen Zuber.
Die Erwerber hatten bei der ursprünglichen Angabe zur Höhe der Vorwegbelastung nur den Grunderwerb berücksichtigt. Da die Investition noch 1999 erfolgen soll, muß auch dafür eine Grundschuld bestellt werden. Die Erwerber bitten deshalb um die Genehmigung zur Vorwegbelastung in vorstehender Gesamthöhe. Um die Genehmigung nach § 83 SächsGemO vom Landratsamt Kamenz zu erhalten, muss für den Betrag in Höhe von 600.000,00 DM ein neuer Beschluss gefasst werden.