Verkauf von Teilflächen städtischer Flurstücke (Stolpener Straße)
Der Stadtrat beschließt den Verkauf von Teilflächen der städtischen Flurstücke 1053/2, 1054/3 und 1056/5 der Gemarkung Radeberg im Wohngebiet südlich der Stolpener Straße gemäß Anlage zur Beschlußvorlage an die jeweils angrenzenden Eigenheimgrundstücksbesitzer zum Preis von 4,00 DM/m² unter dem Vorbehalt, daß
Die entstehenden Kosten (Notar, Grundbuchamt, Finanzamt, Vermessung) sind durch die Erwerber zu tragen.
Die Flurstücke 1053/2, 1054/3 und 1056/5 der Gemarkung Radeberg liegen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 6 zwischen Stolpener Straße und Kleinwolmsdorfer Straße. Sie sind Eigentum der Stadt Radeberg. Gemäß Text des B-Planes Punkt 6.3 ist eine flächige Bepflanzung mit Sträuchern und Heistern vorgesehen. Die Verwaltung befürwortet den Verkauf der Flächen an die Besitzer der jeweils angrenzenden Wohngrundstücke, weil damit der hohe Pflegeaufwand für diese Flächen von der Zuständigkeit der Stadt Radeberg genommen wird.