Flächentausch Stadt Radeberg ./. Kirche
Der Stadtrat beschließt den Tausch der städtischen Flurstücke 620/2, 620/6, 620/10, 620/14 uns 1686/1 der Gemarkung Radeberg gegen das Flurstück 440 der Gemarkung Radeberg, welches sich im Eigentum des Diakonatlehns Radeberg befindet. Für die Flächendifferenz zwischen den Tauschobjekten wird eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1.872,50 DM durch die Stadt Radeberg vereinbart.
Zum Bau des Regenrückhaltebeckens RÜB 9 werden ca. 5.400 m² des Kirchenflurstückes 440 der Gemarkung Radeberg benötigt. Bei den Erwerbsverhandlungen durch die Stadt Radeberg wurde seitens des Verhandlungspartners der Wunsch zu einem Tausch des Gesamtflurstückes 440 gegen ein möglichst flächengleiches Grundstück geäußert. Da die Stadt Radeberg kein annähernd großes landwirtschaftlich nutzbares Flurstück als Tauschobjekt anbieten kann, wird die vorliegende Tauschaufgabe von beiden Seiten als akzeptabel vorgeschlagen.