Bekanntmachungssatzung der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die der Beschlußvorlage beiliegende Bekanntmachungssatzung.
Durch die im Kopf des Entwurfes zitierte Rechtsverordnung hat das Sächsische Staatsministerium des Inneren (SMI) die bisher geltenden Anforderungen an die Bekanntmachungen und Bekanntgaben der Kommunen geändert. Den Gemeinden ist dort aufgegeben worden, ihre Bekanntmachungssatzungen an diese Änderungen anzupassen. Der Satzungsentwurf trägt dieser Forderung Rechnung. Dabei erweist es sich als zweckmäßig, den gesamten Fragenkreis in einer vollständigen neuen Satzung zusammenzufassen. Gegenüber einer weiteren - 4. - Änderung der Bekanntmachungssatzung vom 26.10.1994 hat dies den Vorteil der Übersichtlichkeit und der besseren Verständlichkeit, gerade auch für die Bürgerinnen und Bürger, die sich informieren wollen, welche Formen der Bekanntmachung gelten.