Jahresabschluß der Wärmeversorgung GmbH Radeberg zum Geschäftsjahr 1997
Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluß, den Lagebericht und den Prüfbericht der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg des Wirtschaftsprüfers zum Geschäftsjahr 1997 gemäß § 99 Abs. 1 Ziffer 4 SächsGemO zur Kenntnis.
Die Gesellschafterversammlung der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg hat am 01.10.1998 den Jahresabschluß zum Geschäftsjahr 1997 festgestellt und über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 1997 als Vortrag auf neue Rechnung entschieden. In der Gesellschafterversammlung am 20.11.1997 wurde beschlossen, den Wirtschaftsprüfer Klipper - Redagne - Hörtner als Abschlußprüfer zu bestellen. Gemäß § 99 Abs. 1 SächsGemO hat ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechtes, welches ausschließlich oder mehrheitlich der Gemeinde gehört
Der Jahresabschluß und der Lagebericht sind nach der ortsüblichen Bekanntgabe an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen.