Verkauf des Flurstückes 738e der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 738e der Gemarkung Radeberg an die Eheleute Annett und Jens Thiele zum Verkehrswert in Höhe von 41.500,00 DM zuzüglich des Abwasserbeitrages in Höhe von 3.845,00 DM und des Gutachtenpreises von 644,38 DM. Der Gesamtkaufpreis beträgt somit 45.989,38 DM. Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung in Höhe von 250.000,00 DM durch die Erwerber wird erteilt.
Großröhrsdorfer Straße 36, Gebäudegrundbuchblatt 2254, von der Erbengemeinschaft Köbbel. Dieses Haus befindet sich noch als eigenständiges Gebäudeeigentum auf dem städtischen Flurstück 738e der Gemarkung Radeberg und ist seit drei Jahren leerstehend. Mit dem Zuerwerb des Grund und Bodens wird dem Anliegen der Übergangsgesetzgebung aus dem Einigungsvertrag zur Sachenrechts- und Grundbuchbereinigung Rechnung getragen. Gemäß § 15 Abs. 1 Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) hat der Gebäudeeigentümer das Recht, den Ankauf des Grundstückes oder den Abschluß eines Erbbaupachtvertrages über das Grundstück vom Grundstückseigentümer zu verlangen. Eine Kaufpreisreduzierung gem. § 68 SachenRBerG findet keine Anwendung, da der Kaufvertrag zum Haus nach dem 20.07.1993 abgeschlossen wurde (§ 70 Abs. 4 SachenRBerG).