Bestätigung des Kaufvertrages Stadt Radeberg ./. Fam. Lechermann zum Grundstück Otto-Bauer-Straße 5
Der Stadtrat bestätigt den als Anlage zur Beschlußvorlage beigefügten Kaufvertrag UR-Nr. 1301/1998 des Notars Dr. jur. Edwin Braun vom 04.08.1998 zwischen der Stadt Radeberg (Veräußerer) und Familie Lechermann (Erwerber) zum Grundstück Otto-Bauer-Straße 5 in Radeberg, Flurstück 449d der Gemarkung Radeberg.
Mit Beschluß Nr. 77/98 des Stadtrates vom 22.07.1998 wurde der Verkauf des Grundstückes Otto-Bauer-Straße 5 an Familie Lechermann beschlossen. Im Beschluß wurde festgelegt, daß der Kaufvertrag dem Stadtrat zur Bestätigung vorgelegt werden soll.