Kommunaler Zuschuß zu den Platzkosten für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren für den Besuch in Kindertagesstätten der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt ab 01.10.1998 den kommunalen Zuschuß für Kindertagesstätten in der Stadt Radeberg gemäß der der Beschlußvorlage beiliegenden Aufstellung. Die Gebührenordnung vom 01.07.1995 tritt außer Kraft.
Im Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst sind die Einkommen für das pädag. Fachpersonal vom 01.01.1998 - 31.08.1998 um 1 % und ab 01.09.1998 um 1,76 % gestiegen. Damit erhöhen sich die Betriebskosten der Kindereinrichtungen und sind gemäß § 14 Abs. 2 und 3 des Sächs. Kindertagesstättengesetzes nach Abstimmung mit den freien Trägern und dem Jugendamt des LRA Kamenz. Die Abstimmung erfolgte am 17.07.1998. Es ergeben sich Elternbeiträge für ein Krippenkind 300,10 DM, Kindergartenkind 182,50 DM, 5h-Hort 94,90 DM, 6h-Hort 106,80 DM. Gleichzeitig erfolgt eine Erhöhung der kommunalen Zuschüsse für ein Krippenkind statt 471,60 DM 503,30 DM, Kindergartenkind statt 175,50 DM 188,90 DM, 5h-Hort statt 91,20 DM 97,91 DM, 6h-Hort statt 102,65 DM 110,11 DM.