Sanierung "Innenstadt" Radeberg Überplanmäßige / außerplanmäßige Ausgabe und Einnahme im Haushaltsjahr 1998
Der Stadtrat beschließt die Inanspruchnahme der durch das Regierungspräsidium Dresden zusätzlich bewilligten Kassenmittel für das Haushaltsjahr 1998 im Programm "Städtebauliche Erneuerung" und damit eine über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 141.368,00DM, die durch eine über bzw. außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 94.245,00DM (Fördermittel) im Haushaltsjahr 1998 gedeckt wird. Der Eigenanteil in Höhe von 47.123,00 DM wird aus dem den Sockelbetrag der allgemeinen Rücklage überschreitenden Betrag bereitgestellt. Die Ausgaben und Einnahmen erfolgen gemäß dem der Beschluß vorläge beigefügten Abwägungsvorschlag.
Finanzhilfen für den Bewilligungszeitraum 01.01.1998 bis 31.12.2002 im Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Erneuerung", werden der Stadt Radeberg für das Haushaltjahr 1998 zusätzlich 100.000,00 DM Kassenmittel bereitgestellt. Dies bedingt die Bereitstellung von 50.000,00 DM Eigenanteil durch die Stadt Radeberg, so daß ein zusätzlicher Förderrahmen (Bruttoausgabe) von 150.000,00 DM zur Verfügung steht. Im Haushaltjahr 1998 ist der bisher bewilligte Förderrahmen (Bruttoausgabe) von 299.325,00 DM veranschlagt, der gemäß Beschluß Nr. 59/98 (Stadtrat vom 20.05.98) zugunsten privater Baumaßnahmen und zur Realisierung des Sanierungsprogrammes "Innenstadt 2000" in die Haushaltausgabestellen Objekt 05 - Ordnungsmaßnahmen 105.500,00 DM, Objekt 06 - private Baumaßnahmen 153.821,00 DM, Objekt 08 - Vergütung Sanierungsträger/Beauftr. 40.004,00 DM, gesamt 299.325,00 DM neu geordnet wurde. Trotz der angespannten Haushaltlage schlägt die Verwaltung die Inanspruchnahme der durch das Regierungspräsidium zusätzlich bewilligten Kassenmittel und die damit verbundene Bereitstellung des städtischen Eigenanteils aus der allgemeinen Rücklage vor, da somit
Außerdem ist aufgrund der nunmehr 100%igen (bisher 85%) Förderung öffentlicher Baumaßnahmen in Haushalt 1998 (HAR) eine Bruttoausgabe von 8.632,00 DM nicht mit Fördermitteln untersetzt, da die erhöhte Förderung auch eine erhöhte Fördermittelbindung zur Folge hat. Diese Bruttoausgabe wäre vom zusätzlich bewilligten Förderrahmen (150.000,00 DM) abzusetzen, so daß für die o.g. Maßnahmen eine Ausgabe von 141.368,00 DM zur Verfügung stehen würde.