Einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Pillnitzer Straße West / Südteil
Zum Bebauungsplan Nr. 4 Pillnitzer Straße West/ Südteil, Baufeld 10, werden die Änderungen zu den Festsetzungen im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
als Satzung beschlossen.
Mit Beschluß des Technischen Ausschusses vom 01.09.1998 erfolgte zu dem Änderungsanliegen des Bauträgers Firma Kondor Wessels Riesaer Bau GmbH eine Befreiung von den betreffenden Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Bezug auf schon zu ähnlichen Anliegen im Baugebiet mit dem Landratsamt einvernehmlich erfolgten Regelungen. In diesem Falle jedoch begründet das Landratsamt, dieses Verfahren nicht mit tragen zu können und fordert die Stadt auf, das gemäß § 13 BauGB vorgesehene B-Plan-Änderungsverfahren durchzuführen. Danach sind nach erster Beschlußfassung die betroffenen TOB (nur Landratsamt) und andere Betroffene anzuhören. Erst danach erfolgt nochmals durch den Stadtrat der Satzungsbeschluß.