Billigung der Entwürfe von Landschaftsplan und Flächennutzungsplan zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die Entwürfe von Planteil und Erläuterungsbericht
für die Stadt Radeberg einschließlich Ortsteil Liegau-Augustusbad werden zur nochmaligen öffentlichen Auslegung und Beteiligung ausgewählter Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 3 BauGB gebilligt.
Nachdem im Jahre 1994 vor Abschluß der vorangegangenen Legislaturperiode die Entwürfe von Landschafts- und Flächennutzungsplan für die Stadt Radeberg und die Gemeinde Liegau-Augustusbad schon soweit erarbeitet waren, daß die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurden, ergab sich
vielfältige Notwendigkeiten für teilweise wesentliche Überarbeitungen und Ergänzungen des Planungsstandes. Inzwischen wurde auch die Entwicklungskonzeption des Kreises Kamenz mit Beschluß des Kreistages abgeschlossen, womit Grundsätze der Position der Stadt Radeberg im Kreis formuliert sind. Der Stadtrat hat gemeinsam mit dem Ortschaftsrat am 19.10.1996 eine Klausur zur Überarbeitung der Planungen durchgeführt, danach erfolgten weitere Beratungen im Ortschaftsrat und und im Technischen Ausschuß. In der Sitzung am 18.06.1998 hat der Ortschaftsrat dem Stadtrat die Billigung des vorliegenden Planungsstandes für Liegau-Augustusbad empfohlen. Die inhaltlichen Begründungen für den vorgelegten Panungsstand sind den beiden Erläuterungsberichten (FNP, LP) zu entnehmen, die in Kurzfassung allen Stadträten und in vollständiger Ausfertigung den Fraktionen übergeben wurden.