Fortsetzungsantrag 1999 für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Innenstadt Radeberg"
Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechend der Ausschreibung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern im Sächsischen Amtsblatt Nr. 27 vom 2. Juli 1998, Fördermittel für das Sanierungsgebiet "Innenstadt" im Rahmen der in der mittelfristigen Haushaltsplanung für 1999 vorgesehenen Größenordnung zu beantragen. Förderantrag und zugehöriger Maßnahmeplan 1999 sind dem Stadtrat in der Septemberberatung zur Bestätigung vorzulegen.
Die Ausschreibung im Sächsischen Amtsblatt vom 02. Juli 1998 zum Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" sieht vor, daß die Fortsetzungsanträge in zweifacher Ausführung bis zum 01. September 1998 an das zuständige Regierungspräsidium einzureichen sind. Aufgrund der Sommerpause kann somit vor dem geforderten Abgabetermin keine Beschlußfassung durch den Stadtrat erfolgen.