Beschluß 7/98 vom 28.01.1998 (Beschlußvorlage 11/98)
Betreff
Abwasserbaumaßnahmen Liegau-Augustusbad Bestätigung von Mehrkosten für die Lose 1/2, 3.1, 3.2 auf der Grundlage der Schlußrechnungen
Beschlußtext
- Für die Abwasserbaumaßnahmen Liegau-Augustusbad werden für Teilvorhaben auf der Grundlage der Schlußrechnungen Mehrkosten/ Auftragserhöhungen wie folgt beschlossen (gemäß Nachweis in der Anlage zur Beschlußvorlage):
- Lose 1/2 Hofeberggebiet mit Teil Langebrücker Straße, Auftragnehmer Firma Sutter in Höhe von rd. 67.770,00 DM
- Los 3.1 Gebiet Bergstraße mit Teil Langebrücker Straße, Auftragnehmer Firma Teichmann in Höhe von 329.769,30 DM
- Los 3.2 Gebiet Friedrich-Engels-Straße mit Teil Langebrücker Straße Auftragnehmer Firma Sutter in Höhe von 132.444,85 DM.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die detaillierten Nachträge im Rahmen der pro Los bestätigten Mehrkosten abzuschließen. Er wird ermächtigt, die geprüften Schlußrechnungen zu bestätigen.
Begründung
Die Begründung der Mehrkosten ist im wesentlichen den Anlagen zu entnehmen. Die in der Tabelle dargestellten Nachträge 1 bis 6 wurden schon bestätigt, soweit erforderlich, mit Beschluß des Technischen Ausschusses. Zusammengefaßt gibt es 3 Sammelpositionen als Gründe für diese Mehrkosten:
- Mehrkosten aus Mengenmehrungen gegenüber den ausgeschriebenen Leistungen aufgrund eines wesentlich erhöhten Felsanteils im Rohrgraben und erhöhter Aufwendungen bei der Wiederherstellung der Straße.
- Mehrkosten aus zwingend erforderlichen zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen wie z. B. Sanierung Teichableitung, Ergänzung Straßenborde.
- Mehrkosten, die sich aus über die Ausgangsplanung hinausgehenden Maßnahmeerweiterungen ergaben, um Mindestqualitätsansprüchen an die Straßen- und Wegefunktionen zu genügen, was jedoch wesentlich über die übliche Wiederherstellung hinausging.