Ergänzung zum Beschluß Nr. 49/97 Vorzeitige Grundbuchbelastung des Grundstückes Röderstraße 1
Der Stadtrat stimmt einer vorzeitigen Grundbuchbelastung des Grundstückes Röderstraße 1, Flurstück 126 der Gemarkung Radeberg, durch Herrn Josef Schwaiger zu.
Der Verkauf des Grundstückes Röderstraße 1 an Herrn Schwaiger wurde mit Beschluß Nr. 49/97 des Stadtrates vom 23.04.1997 beschlossen. Mittlerweile wurde das Grundstück an Herrn Schwaiger verkauft (UR-Nr. 1528/97 Notar Dr. Braun, UR-Nr. 2604/97 und 2750/97 Notar Schönefuß). Der Beschluß zur vorzeitigen Grundbuchbelastung ist für die Genehmigung des Vertrages nach § 83 SächsGemO durch das Kommunalamt beim Landratsamt Kamenz erforderlich. Das Grundstück ist noch Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Rat der Stadt Radeberg. Die entsprechenden Urkunden können bei Bedarf eingesehen werden.