Verkauf des Grundstückes Wasserstraße 4
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Grundstückes Wasserstraße 4, Flurstück 862/2 der Gemarkung Radeberg, mit einer Größe von 348 m² an Herrn Frank Hantschmann und Herrn Michael Weber auf der Grundlage eines noch zu beantragenden Verkehrs Wertgutachtens. Die wegerechtliche Sicherung eines eventuellen Zugangs zum Stadtbad ist festzuschreiben. Auf mögliche nachbarschaftsrechtliche Probleme durch das Stadtbad ist im Kaufvertrag hinzuweisen.
Durch die Nichtmehrinanspruchnahme dieses Grundstückes für eine Erweiterung des Stadtbades ist das auf dem Grundstück stehende Gebäude dem Verfall preisgegeben. Herr Hantschmann und Herr Weber befinden sich bereits seit einem Jahr in Kaufverhandlungen mit der Stadt Radeberg zu diesem Grundsück. Das Grundstück Wasserstraße 4, Flurstück 862/2 der Gemarkung Radeberg, mit einer Größe von 348 m² ist Eigentum der Stadt Radeberg. Ein entsprechendes Verkehrswertgutachten wird nach Beschlußfassung vom Amt für Wirtschaftsförderung beantragt.