Zusammenschluß der Stadtbibliothek Radeberg mit der Bibliothek Liegau-Augustusbad zu einer Einrichtung
Die Stadtbibliothek Radeberg und die Bibliothek Liegau-Augustusbad schließen sich zusammen zur Stadtbibliothek Radeberg mit der Zweigstelle Liegau-Augustusbad. Der Stadtrat beschließt die der Beschlußvorlage beiliegende gemeinsame Benutzer- und Gebührenordnung.
Durch den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien wird in Radeberg nur eine Bibliothek gefördert. Der Zusammenschluß beider Bibliotheken zu einer gemeinsamen Einrichtung, Stadtbibliothek Radeberg und Zweigstelle Liegau-Augustusbad, ermöglicht die Förderung von z.Z. 60% für beide Bibliotheken. Bei einer gemeinsamen Benutzer- und Gebührenordnung haben die Bürger die Möglichkeit, mit einem Leserausweis beide Einrichtungen zu nutzen. Es steht ihnen somit ein erweitertes Angebot zur Verfügung. Die enge Verbindung beider Einrichtungen ermöglichen den Austausch von Medien und die Vertretung von Personal bei Urlaub und Krankheit. Damit wird ein längeres Schließen der Liegauer Bibliothek vermieden. Die Benutzerordnung der Stadtbibliothek vom 15.2.1995 wird im gegenseitigen Einverständnis von der Bibliothek Liegau-Augustusbad übernommen. Die Gebührenordnung wurde gemeinsam überarbeitet und dabei die Besonderheiten der Bibliothek Liegau-Augustusbad berücksichtigt. Die bisherigen Gebührenordnungen treten mit Wirkung vom 1.4.1998 außer Kraft.