Beitritt der Stadt Radeberg zum Verein Stadtbad e.V. i.G.
Die Stadt Radeberg tritt dem Verein Stadtbad e.V. als juristische Person bei, dabei ist die Stimmenmehrheit der Stadt in der Mitgliederversammlung und im Vorstand zu sichern. Satzungsmäßig ist zu sichern, daß im Falle der Auflösung des Vereins das Vereinsvermögen an die Stadt Radeberg fällt.
Die Bewirtschaftung des Stadtbades Radeberg durch einen Verein setzt voraus, daß die Stadt selbst Vorstandsmitglied ist.. Die Stadt als juristische Person muß durch Stimmenmehrheit in der Lage sein, alle Entscheidungen des Vereins im Sinne der Öffentlichkeit beeinflussen zu können. Die Stadt als Vorstandsmitglied hat immer einen Überblick über die Aktivitäten des Vereins und über finanzielle Transaktionen.