Vertrag über die Gewährleistung von Belegungsrechten nach dem Sächsischen Belegungsrechtsgesetz vom 14. Dezember 1995
Der Stadtrat beschließt den der Beschlußvorlage beiliegenden Vertrag zwischen der Stadt Radeberg und der Wohnungsbaugenossenschaft e.G. über die Gewährleistung von Belegungsrechten.
Das Sächsische Belegungsrechtsgesetz (SächsBelG) wurde durch den Sächsischen Landtag am 14.Dezember 1995 beschlossen. Auf der Grundlage der Bestimmungen der §§ 1-3 des SächsBelG wird beiliegende Vereinbarung getroffen.