Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet nördlich der Robert-Bosch-Straße
Auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 15.03.1995 wurde durch den Eigentümer/Investor des Gebietes ein Bebauungsplan aufgestellt und eine vorzeitige TÖB-Beteiligung durchgeführt, zu der es wesentliche ablehnende Stellungnahmen gab. Der Investor hat die erforderliche Überarbeitung nicht durchgeführt, insofern ist die Stadt auch nicht in der Lage, das Verfahren weiterzuführen. Die Erfordernisse zur Sicherung der beschlossenen Planungsziele bestehen weiterhin und insbesondere aufgrund der im vorgezogenen Beteiligungsverfahren vorgebrachten wesentlichen Bedenken. Die Verwaltung schätzt ein, daß damit die besonderen Gründe für eine nochmalige Verlängerung gemäß BauGB gegeben sind