Satzung über die erneute Aufstellung der Veränderungssperre für das Gebiet Dr.-Albert-Dietze-Straße / Rathenaustraße
Die verlängerte Veränderungssperre für das Gebiet Dr.-Albert-Dietze-Straße/Rathenaustraße tritt am 17.03.1998 außer Kraft. Aufgrund der besonderen Lage des Gebietes in innerstädtisch erschließungsseitig bevorzugter Lage liegen nach Einschätzung der Verwaltung besondere Gründe gemäß § 17 (3) BauGB für einen erneuten Erlaß einer Veränderungssperre vor. Durch wiederholt vorgetragene Investorenanliegen - z.B . Tankstelle, Einkaufsmarkt - haben die Eigentümer kundgetan, daß sie sich über die Vorbehalte der Stadt zugunsten einer Vermarktung/Teilvermarktung hinwegsetzen würden. Einer mit den beschlossenen Entwicklungszielen gemäß Aufstellungsbeschluß übereinstimmenden Bebauung/Vermarktung steht mit der Veränderungssperre nichts entgegen (Ausnahmegenehmigung).