Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung
Der Stadtrat beschließt den im Entwurf vorgelegten Wirtschafts- und Finanzplan des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung zum Wirtschaftsjahr 1998.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes zum Wirtschaftsjahr 1998 des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung der Stadt Radeberg wird aufgrund von § 9 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit der Eigenbetriebssatzung dem Stadtrat zur Beschlußfassung vorgelegt. Der Wirtschaftsplan ist als Anlage beigefügt.