Außerplanmäßige Zinsausgabe mit Deckung außerplanmäßiger Zinseinnahmen
Der Stadtrat beschließt i.H.v. 90.366,06 DM für die vorfristige Inanspruchnahme der zum Vorhaben Ausbau Richard-Wagner-Straße gewährten Zuwendung durch außerplanmäßige Zinseinnahmen aus Festgeldanlagen zu decken.
Das Regierungspräsidium Dresden bewilligte der Stadt Radeberg mit Zuwendungsbescheid vom 29.11.1995 zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur - hier das Vorhaben Ausbau Richard-Wagner-Straße einschließlich Trinkwasserleitung und Abwasserkanal zur Anbindung des GE's "Pillnitzer Straße Ost" - eine Zuwendung i.H.v. 2.216.000,00 DM. Die Zuwendung konnte aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung verwendet werden, was auch der Zuwendungsstelle mitgeteilt wurde. Mit Verwendungsnachweis wird die Bezahlung der letzten Rechnung zu o.g. Vorhaben zum 23.06.1997 bestätigt. Damit entstanden gemäß den Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Sachsen an kommunale Körperschaften (WK) zu § 44 der Vorläufigen Sächsischen Haushaltsverordnung (SäHO) Zinsen nach Ablauf des vorgeschriebenen zweimonatigen Verwendungszeitraumes. Der Zinsbescheid ging der Stadt Radeberg am 21.10.1997 zu. Aufgrund der Haushaltssituation 1997 stellte die Stadt Radeberg am 28.10.1997 Antrag auf Erlass, der von der Rechtsaufsichtbehörde, dem Landratsamt Kamenz, mit Schreiben vom 09.01.1998 an das Regierungspräsidium befürwortet wurde. Mit Schreiben des Regierungspräsidiums vom 14.09.1998 wurde der Antrag auf Erlass abgelehnt. Die Stadt Radeberg bat mit Schreiben vom 23.09.1998 nochmals unter Einbeziehung der Stellungnahme des Landratsamtes Kamenz um Überprüfung des ausgeübten Ermessens. Am 02.12.1998 ging der Stadt Radeberg beiliegender Bescheid zu.