Änderung einer Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 3 Pillnitzer Straße Ost - Baufeld WA
Im Baufeld WA des Bebauungsplanes Nr. 3 Pillnitzer Straße Ost wird der die östliche Baugrenze gemäß Anlage zur Beschlußvorlage auf einen vereinheitlichten Abstand zur Baufeldgrenze verändert. Da diese Änderung die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berührt, wird das Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewendet.
Es ist nicht mehr nachvollziebar, weshalb bei der Planerarbeitung die Festsetzung der östlichen Baugrenze nach dem Bestand erfolgte, obwohl von vornherein die Möglichkeit einer zusätzlichen Bebauung der hinterliegenden Wohnflächen Ziel war. Beim Erwägen des Verkaufs städtischer Flächen ergab sich nunmehr mit der Prüfung der baulichen Nutzbarkeit die Notwendigkeit der hiermit vorgeschlagenene Änderung.