Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 (4) Ziffer 2 BauGB für das Gebiet Friedrichstal
Zur Feststellung der gemäß Anlage zur Beschlußvorlage bebauten Flächen des Gebietes Friedrichstal als im Zusammenhang bebauter Ortsteil ist auf der Grundlage von § 34 (4) Ziffer 2 BauGB eine Satzung aufzustellen.
Aus seinerzeit aktuellem Anlaß eines Baugesuches wurde im Jahr 1994 die Aufstellung einer Abrundungssatzung gemäß § 34 (4) Ziffer 1 BauGB beschlossen und auf der Grundlage von Planungsvorstellungen ein Abstimmungsverfahren eröffnet. Dabei war davon ausgegangen worden, das Gebiet Friedrichsthal als "im Zusammenhang bebaute Ortslage" zu bewerten. In der Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Dresden wurde von dieser Seite eine grundsätzlich ablehnende Haltung vertreten. Daraufhin wurde das Anliegen seitens der Stadt nicht weiter betrieben. Es liegen seitdem der Stadt mehrere Anliegen vor, die bestehenden Wochengrundstücke in Wohnbauland umzuwandeln. Im Ergebnis der Behandlung eines Antrages auf Vorbescheid hat der Technische Ausschuß die Verwaltung beauftragt, das Verfahren nach § 34 (4) Ziffer 2 zu eröffnen und dem Rat diesen Beschlußvorschlag zu unterbreiten.