Grundstücksverkauf Robert-Blum-Weg 10 (Eigenheimgrundstück)
Der Stadtrat bestätigt den Kaufvertrag UR-Nr. 47/1998 des Notars Dr. jur. Edwin Braun vom 14.01.1998 zwischen der Stadt Radeberg und Herrn Andreas Herrmann zum Grundstück Robert-Blum-Weg 10, Flurstück 1718 der Gemarkung Radeberg.
Mit Beschluß Nr. 1/1993 beschloß die Stadtverordnetenversammlung u. a. den Verkauf des Eigenheimgrundstückes Robert-Blum-Weg 10, Flurstück 1718 der Gemarkung Radeberg, an die Eheleute Herrmann nach dem sog. "Modrow-Gesetz". Durch einen bestehenden Restitutionsantrag wurde der Vollzug des Verkaufes blockiert. Mit dem abschlägigen Bescheid des Sächsischen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen zum vorgenannten Antrag konnte der Verkauf erfolgen. Durch zwischenzeitlich eingetretenen Erbfall wurde Herr Andreas Herrmann der Erwerber. Die Lage des Grundstückes im Außenbereich und die komplizierte und nicht sinnvolle Teilung lassen den Verkauf des Gesamtflurstückes angebracht erscheinen. Verkauft werden 500 m² des Flurstückes 1718 zum "Modrow-Preis" von 5,00 DM/m². Die restlichen 2.374 m² Gartenland werden zum aktuellen Bodenrichtwert für 9,00 DM/m² veräußert. (Bodenrichtwerte für Gartenland lt. Richtwertkarte des Landratsamtes Kamenz 8,00 bis 10,00 DM/m²)